Video I: Von der Freiheit der Meere zu einer Rechtsordnung der Meere
Auf wen geht das moderne Seevölkerrecht zurück?
Zu Zeiten der Entdecker und abenteuerlustigen Seefahrer galt die Rechtsfreiheit auf den Meeren. Doch bereits 1609 etablierte Hugo Grotius, heute als Vater des modernen Völkerrechts bekannt, in seiner Streitschrift Mare Liberum ein neues Rechtsverständnis: Die Freiheit der Meere. Dies sollte über die Jahrhunderte Bestand haben. Die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen begann 1950 mit Vorarbeiten für eine Rechtsordnung der Meere und Ozeane. Ein jahrzehntelanger, langwieriger Prozess und drei UN-Seerechtskonferenzen sollten sich anschließen. 1967 schlug Arvid Pardo, der Ständige Vertreter Maltas in den UN, ein eigenes Rechtsregime für den Meeresboden und den Grund darunter vor - für eine Nutzung zu friedlichen Zwecken, ohne Schädigung Einzelner und zum Wohle Aller. "Damit war das Prinzip des gemeinsamen Erbes der Menschheit geboren", sagt Prof. Andree Kirchner, Direktor des Institutes für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM). "Es hinterfragt die seit 1609 bestimmende Freiheit der Meere und überträgt Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft." 1982 konnte dann das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) verabschiedet werden, das 1994 in Kraft trat. Diese "Verfassung der Meere" ist laut Kirchner eines der wichtigsten und visionärsten internationalen Übereinkommen unserer Zeit.