Seevölkerrechtliche Bezüge zum Weltraumrecht
Die völkerrechtlichen und seevölkerrechtlichen Bezüge zum Weltraumrecht beziehen sich u.a. auf das Gewaltverbot gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie auf den Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Weltraumvertrag) eingegangen. Schließlich werden die rechtlichen Parallelen und Unterschiede zwischen der Hohen See und dem Gebiet (Tiefseeboden) einerseits sowie dem Mond und anderen Himmelskörpern andererseits untersucht. Auch das Konzept des ?Gemeinsamen Erbes der Menschheit? wird in dieser Beziehung beleuchtet.
Wissenschaftsmatinee 'Wissen um 11' zu "Völkerrechtliche und seevölkerrechtliche Bezüge zum Weltraumrecht" im Haus der Wissenschaft Bremen, 6.10.2018, 11 Uhr